Energieausweise

Energieausweisberechnung für Wohngebäude (Wohnungen, Einfamilienhäuser, Reihenhäuser, …) sowie Nicht-Wohngebäude (z.B. Büros) Ihrer Immobilie.

Gemäß Energieausweisvorlagegesetz (EAVG) 2012 sind Eigentümer von Immobilien im Zuge von Neubauten, Umbauten, Sanierungen, Vermietung oder Verkauf Ihrer Immobilie verpflichtet einen Energieausweis vorzulegen.

Die Berechnung basiert auf folgenden rechtlichen Grundlagen:

  • gemäß Energieausweisvorlagegesetz (EAVG) 2012
  • gemäß OÖ Bautechnikgesetz 2013, § 36
  • gemäß OÖ Bautechnikverordnung 2013, § 6

Die Gültigkeit des Energieausweises beträgt 10 Jahre ab Ausstellungsdatum.

 
Redboxx - Planung & Baumanagement e.U.
Bmst. Dipl.-Ing. Konrad Gressenbauer
Aichbergerweg 25, A-4040 Lichtenberg

+43 (0) 660 390 1965

office [at] redboxx.at